[ Auszug: Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das
gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf
seine Abkömml ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]